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VG Reichertshofen | Online: https://www.vg-reichertshofen.de//
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Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Christa Bergmeister | 08446 1033 | Gemeindekanzlei Pörnbach | |
Corinna Kahn | 08453 512-44 | ||
Eva-Maria Summerer | 08453 512-41 | ||
Michaela Biberger | 08453 512-38 |