Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits
am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht
mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses
möglich. Dieser hat seit 01.01.2021 nur noch eine Gültigkeit von einem Jahr.
Für jede Verlängerung ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich. Die Verlängerung wird
nur für ein Jahr ausgestellt.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre
Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr
zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzüber-
gängen führen.
Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres
Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist
die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Ver-
gleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine
gute Investition darstellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Ihre Pass- und Ausweisbehörde